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AGB's von 
Willst-Du-weg Touristik GmbH & Co. KG

1. Allgemeine Bedingungen
Willst-Du-weg Touristik ist bei den Angeboten auf Willst-Du-weg.de überwiegend lediglich als Vermittler fremder Pauschalreisen oder fremder touristischer Einzelleistungen tätig. Alle Reisen wie Event-, Sport-, Musik- o. Incentivereisen, bei denen Willst-Du-weg Touristik als Veranstalter auftritt unterliegen gesonderten Umbuchungs- und Stornobedingungen. (s.5.und 6.) Bei lediglich vermittelten fremden Pauschalreisen oder fremden touristischen Einzelleistungen verweisen wir hiermit auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter, Mietwagenfirmen oder Fluggesellschaften sowie anderer Leistungsträger. Bei eigenen Reisen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter 5. und 6..

2. Abschluss des Vermittlungsauftrages, Buchungsbestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Willst-Du-weg Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann via Internet, schriftlich oder fernmündlich erfolgen und erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die Willst-Du-weg Touristik beim jeweiligen Leistungsträger zustande und gilt erst zu diesem Zeitpunkt als von uns angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Buchungsbestätigung sofort auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Abweichungen unverzüglich dem Absender der Bestätigung mitzuteilen. Die vertragliche Pflicht von Willst-Du-weg Touristik ist die ordnungsgemässe Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten von Willst-Du-weg Touristik.

3. Haftungsbeschränkung
Willst-Du-weg Touristik ist bezüglich der gebuchten, vermittelten Reiseleistung von jeglicher Haftung ausgeschlossen und haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angegebenen Informationen und Preise, die stets auf Angaben der einzelnen Veranstalter und Leistungsträger beruhen. Das gleiche gilt für von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere für Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Willst-Du-weg Touristik haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für deren Erbringung. Willst-Du-weg Touristik haftet bezüglich der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4. Gebühren, Einzug des Reisepreises
Für gebuchte Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Willst-Du-weg Touristik teilt Ihnen im Rahmen jedes Buchungsauftrags den berechtigten Zahlungensempfänger mit. Hierbei handelt es sich in der Regel um den jeweiligen Leistungsanbieter z. B. einen Reiseveranstalter oder Willst-Du-weg Touristik selbst.

Ist Willst-Du-weg Touristik der Leistungsträger, fällt die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung an. Diese beträgt 25% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Bei Buchungen die Willst-Du-weg Touristik als Reiseveranstalter anbietet ist die Zahlung des Reisepreises nur per Überweisung möglich.

Bei einigen Veranstaltern erfolgt Reisebüroinkasso, hierbei ist Willst-Du-weg Touristik jedoch nicht Leistungsanbieter.

Die genauen Zahlungsbedingungen hinsichtlich einer evtl. Anzahlung und Terminierung entnehmen Sie der Buchungsbestätigung des jeweiligen Veranstalters. Generell gilt, keine Reiseunterlagen ohne erfolgte Zahlung. Bei sehr kurzfristigen Flug- und Pauschalreisebuchungen erhalten Sie Ihre Unterlagen am jeweiligen Flughafen oder per Mail.

5. Umbuchung und Stornierungen
Alle evtl. Umbuchungen oder Stornieren unterliegen in jedem Falle den gültigen Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters/ Leistungsträgers.

Regelungen für von Willst-Du-weg Touristik angebotenen Eventreisen:
Bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno), der aus Beweisgründen in Textform erfolgen sollte, kann Willst-Du-weg Touristik nach seiner Wahl eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Das Wahlrecht von Willst-Du-weg Touristik wird mit der ersten Erstellung einer Stornorechnung bindend ausgeübt.

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung bei Kurztrips berechnet sich wie folgt:

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
Musical- und Eventkarten sind bei Stornierung stets 100 % kostenpflichtig. Im Einzelfall sind Abweichungen der obigen Stornokosten möglich. Willst-Du-weg Touristik empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung bei Eventreisen wie Sport-, Musik- oder Incentivreisen berechnet sich wie folgt:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
ab 1. Tag bis zum Reisetag und bei Nichterscheinen 90%

Inkludierte Eintrittskarten und Konzerttickets können nicht storniert werden und der Preis dafür kann nicht erstattet werden.
Auf Wunsch versuchen wir jedoch die Karte weiterzuverkaufen und berechnen im Falle des Weiterverkaufs 30% des Kartenpreises als Bearbeitungsgebühr.

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung bei Rad-Schiffstouren berechnet sich wie folgt:
bis 84. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
ab 83. Tag bis 42. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
ab 41. Tag bis 28. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 27. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90%

6. Sport- und Eventreisen
Abschluss des Reisevertrages bei Sport- und Eventreisen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibungen bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 6 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis spätestens am Abreisetag aushändigen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Inhalten bei Eventreisen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-förderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen, jedoch nur bis 20 Tage vor Reisebeginn. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Es gelten die Bedingungen wie in Punkt 5 aufgeführt.
Tritt eine Ersatzperson (name change) an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Wird für eine bestimmte Reise eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen.

Foto & Videomaterial
Mit der Anmeldung an einer Veranstaltung erklären sich die teilnehmenden Personen damit einverstanden, dass während der Veranstaltung aufgenommenes Foto- und Videomaterial ohne weitere Ansprüche der Teilnehmer zu zweckgebundenen Veröffentlichungen und/oder Werbezwecken der Firma Willst-Du-weg Touristik und/oder mitveranstaltenden Firmen verwendet werden können.

7. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich von Mängeln an der gebuchten Reiseleistung bestehen nur direkt gegen den jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger. Somit sind Gewährleistungsansprüche gegen Willst-Du-weg Touristik ausgeschlossen falls dieser nicht als Veranstalter auftritt.

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, obwohl ihm dies sonst möglich und er dazu auch bereit gewesen wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des Mangels weder Minderungsansprüche nach §651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter nicht vorhanden und nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten Kontaktstelle des Veranstalters oder dessen Vertreters vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über welchen er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

8. Links zu Websites Dritter
Die Webseiten von Willst-Du-weg Touristik kann Links zu den Websites Dritter haben. Trotz genauer Prüfung der mit uns direkt verlinkten Sites haben wir keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung dieser Sites. Das gilt auch für Inhalte und Gestaltung von Bannern. Wir übernehmen somit keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

10. Hinweise zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. Willst-Du-weg Touristik nimmt derzeit nicht an einem - für Sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Wir weisen gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.